Baumfällgenehmigung in der Gemeinde Seevetal

In der Baumschutzsatzung Seevetal heißt es:

“Geschützt sind:
a. Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 100 cm,
b. mehrstämmig gewachsene Bäume, wenn ein Stamm einen Umfang von mindestens 80cm aufweist oder die Summe der Stammumfänge mindestens 150cm ergibt, c. alle freiwachsenden Hecken außerhalb geschlossener Ortschaften mit einer
durchschnittlichen Höhe von mindestens 150cm. Als Hecken gelten überwiegend in Zeilenform gewachsene Gehölzstreifen aus Laubgehölzen und Eiben ab einer Länge von 5 m.
d. Ersatzpflanzungen gemäß § 8 dieser Satzung vom Zeitpunkt der Pflanzung an.

Grundsätzlich wird der Stammumfang in einer Höhe von 100cm über dem Erdboden gemessen. Liegt der Kronenansatz unter dieser Höhe, ist der Stammumfang unmittelbar darunter maßgebend.”

Die Satzung in voller Länge finden Sie hier zum Download:

Der Infoflyer der Gemeinde Seevetal beantwortet viele praktische Fragen:

Der Genehmigungsantrag kann ganz bequem per Onlineformular eingereicht werden.