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Antrag Baumfällung Hamburg Harburg

Baumfällgenehmigung in der Gemeinde Seevetal

In der Baumschutzsatzung Seevetal heißt es:

“Geschützt sind:
a. Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 100 cm,
b. mehrstämmig gewachsene Bäume, wenn ein Stamm einen Umfang von mindestens 80cm aufweist oder die Summe der Stammumfänge mindestens 150cm ergibt, c. alle freiwachsenden Hecken außerhalb geschlossener Ortschaften mit einer
durchschnittlichen Höhe von mindestens 150cm. Als Hecken gelten überwiegend in Zeilenform gewachsene Gehölzstreifen aus Laubgehölzen und Eiben ab einer Länge von 5 m.
d. Ersatzpflanzungen gemäß § 8 dieser Satzung vom Zeitpunkt der Pflanzung an.

Grundsätzlich wird der Stammumfang in einer Höhe von 100cm über dem Erdboden gemessen. Liegt der Kronenansatz unter dieser Höhe, ist der Stammumfang unmittelbar darunter maßgebend.”

Die Satzung in voller Länge finden Sie hier zum Download:

Der Infoflyer der Gemeinde Seevetal beantwortet viele praktische Fragen:

Der Genehmigungsantrag kann ganz bequem per Onlineformular eingereicht werden.

Antrag Baumfällung Hamburg Harburg

In der Stadt Hamburg benötigt man eine Genehmigung, um Bäume schneiden oder fällen zu dürfen.

Baumfällung Hamburg Faulstelle Baumstamm

Unter dem folgenden Link finden sie das Antragsformular für Baumarbeiten in Hamburg.

Baumfällung Antrag

Wir können sie bei der Beantragung der Genehmigung für ihre Baumarbeiten unterstützen. Nach Besichtigung ihres Baumes können wir den Antrag mit entsprechender Begründung für sie erstellen und beim zuständigen Bezirksamt einreichen.
Natürlich werden Schnittmaßnahmen oder Baumfällungen nur genehmigt, wenn es notwendig ist. Eine Notwendigkeit besteht, wenn zum Beispiel die Stand- oder Bruchsicherheit nicht mehr zu gewährleisten ist, ein Baum durch Pilze befallen und geschädigt ist, der lichte Raum über Gehwegen oder Straßen nicht ausreichend ist, ein Baum zu nah an ein Gebäude heranwagt, etc. Schatten- und Laubwurf legitimieren den Schnitt in lebenden Gehölzen nicht.

Wenn sie einen kostenlosen Besichtigungs- und Beratungstermin wünschen, kontaktieren sie uns gerne!

Baumfällung mit Genehmigung Hamburg

Hamburg baumschutzverordnungAntrag bei der Stadt Hamburg für Baumpflege und Fällungen

In der Stadt Hamburg benötigt man eine Genehmigung, um Bäume schneiden oder fällen zu dürfen.

Hier können Sie den Straßennamen des Baumstandortes eingeben und sehen dann die zuständigen Ansprechpartner des jeweiligen Bezirksamtes.
http://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11254164/

Unter folgendem Link finden sie das Antragsformular für Baumpflege-/fällarbeiten in Hamburg:
http://fhh1.hamburg.de/Dibis/form/pdf/genehmigung_bs.pdf

Informationen zum Baumschutz im Hamburger Raum sind in der Hamburger Baumschutzverordnung nachzulesen:
http://www.hamburg.de/Dibis/form/pdf/baumschutz_mb.pdf 

Wie viel kostet es ein Baum zu fällen? Fragen Sie uns gerne!